Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Betriebsstätte

Slim-Gym Exclusive, direkt im Holmes Place am Gendarmenmarkt, Quartier 205, Friedrichstr. 68, Eingang über Mohrenstr., 10117 Berlin.

Slim-Gym Exclusive UG (haftungsbeschränkt), Fennstr. 3, 13347 Berlin.

Steuernummer: 27/536/50440

USt.-Id.: DE327574653

Amtsgericht Charlottenburg HRB 213460 B

Vertreten durch den Geschäftsführer: Kerim Palabiyik

 

Kontakt

Telefon: +49 (0)30 20624986

Mail: gmt@slim-gym-exclusive.com

 

Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung:

Name und Sitz der Gesellschaft:
andsafe Versicherung Aktiengesellschaft
Postanschrift: Wienburgstr. 207, 48159 Münster

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Slim-Gym Exclusive UG (haftungsbeschränkt), Kerim Palabiyik, Fennstr. 3, 13347 Berlin.

 

Quellangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken: 

https://stock.adobe.com/de/

Fotografen: Sebastian Schiefner, Siemon Ziskine

 

Haftungshinweise:

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Datenschutz

Unsere Datenschutzbestimmungen wurden gemäß DSGVO angepasst. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:

Datenschutzerklärung.

 

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Das Fitnesscenter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 

Verkauf von Mitgliedschaften, Trainingskarten und weiteren Dienstleistungen sowie Produkten

Slim-Gym Exclusive bietet Mitgliedschaften und Trainingskarten zum Verkauf an. Beide Varianten bieten ein vordefiniertes Kontingent an Trainingseinheiten an. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden gemäß § 615 BGB behandelt. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Diese werden an dem jeweiligen Standort erworben und können über verschiedene Zahlungsarten beglichen werden.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: EC-Kartenzahlung, Überweisung, Barzahlung.

Kreditkartenzahlungen (Visa & MasterCard) sowie die vorab vom Kunden signierte Abbuchung via SEPA-Lastschriftmandat werden in der Regel akzeptiert. Die vorherige Rücksprache in diesem Zusammenhang wird empfohlen. Anfragen sind an den betroffenen Standorten individuell zu stellen.

Im folgenden Text sind die Buchungsbedingungen dargestellt:

Für die Teilnahme an einem EMS Training bei Slim-Gym ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend notwendig. Andernfalls kann die Teilnahme an einem Training nicht garantiert werden. Die Terminbuchung kann entweder telefonisch, persönlich vor Ort oder via Internet (ggf. mobiles Internet) erfolgen. Zur Terminvereinbarung via Internet gehen Sie bitte auf die jeweilige Standort-Seite. Hier erhalten Sie alle notwendigen Anleitungen zur Registrierung. Alternativ besteht die Möglichkeit über die App Trainingstermine zu buchen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Personal vor Ort. Die aktuellen Buchungsbedingungen erhalten Sie hier: Slim-Gym Exclusive Buchungsbedingungen (Stand 01.01.2020).

Der vereinbarte Trainingstermin gilt als Zeitpunkt des Trainingsbeginns.

Sollte sich der Kunde zum Trainingstermin verspäten, so obliegt es dem Slim-Gym Personal je nach Terminkapazität zu entscheiden, ob ein Training stattfinden kann oder ausfallen muss. Ein Ersatztermin wird nicht gestellt. Es wird empfohlen ca. 10 Minuten vor Terminbeginn zu erscheinen.

 

  Nicht wahrgenommener Termin Termin absagen / verschieben
Karten-Kunden Abzug einer Trainingseinheit. Bei wiederholtem Nicht-Erscheinen können Folgetermine vom Slim-Gym Personal storniert werden. bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei.
Mitglieder Abzug einer Trainingseinheit. Bei wiederholtem Nicht-Erscheinen können Folgetermine vom Slim-Gym Personal storniert werden. bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei.

 

Rücklastschriften bei Abbuchung via SEPA-Lastschriftmandat

Regelung bei Mitgliedschaften

Kommt das Mitglied mit mehr als 4 Beiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag der laufenden Mitgliedschaft in einer Gesamtsumme fällig. Kosten, die durch den fehlgeschlagenen Abbuchungsversuch entstehen können, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr pro entstandener Rücklastschrift erhoben.

Das Mitglied verpflichtet sich sämtliche Änderungen in Bezug auf Anschrift, Name oder Bankverbindung im angemessenen Zeitrahmen im Voraus in Textform anzukündigen. Kosten, die im Zusammenhang mit falschen Angaben entstehen, werden auf das oben genannte Mitglied übertragen.

 

Regelung bei allen weiteren Verkäufen

Kommt ein Slim-Gym Kunde mit dem vereinbarten Zahlungsziel in Verzug, so behält sich das jeweilige Unternehmen das Recht vor, die bis zur vollständigen Bezahlung angefallenen Verzugszinsen ebenfalls geltend zu machen.

Wurde kein gesondertes Zahlungsziel vereinbart, so ist eine Rechnung sofort fällig, maximal jedoch nach 30 Tagen ab Rechnungsausstellung zu begleichen.

Wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt seine Forderung via SEPA-Lastschriftmandat abzubuchen, so hat dieser für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann eine Abbuchung nicht durchgeführt werden, da das Verschulden auf Kundenseite liegt, so sind die entstandene Rücklastschriftgebühr sowie eine zusätzliche Verwaltungsgebühr vom Kunden zu tragen.

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